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Beratung durch unsere deutschsprachigen Rechtsexperten
Tausende von deutschen Unternehmen und Privatpersonen investieren oder expandieren jedes Jahr in Großbritannien. Als Wirtschaftsmarkt hat Großbritannien vieles zu bieten und es existieren seit Jahrzehnten rege Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern.
Zwischen Deutschland und Großbritannien bestehen jedoch erhebliche Unterschiede, zum einen in der rechtlichen Struktur und zum anderen in landesüblichen Handelspraktiken. Der Einstieg für ein deutsches Unternehmen in den englischen Markt kann durch diese Unterschiede erschwert werden und es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Unser deutschsprachiges Expertenteam mit deutschen und englischen Rechtsanwälten steht seit vielen Jahrzehnten Unternehmen und Privatpersonen aus dem deutschsprachigen Raum bei allen englischen und international grenzübergreifenden Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Expertise umfasst alle Bereiche, die für ein in Großbritannien und auch international tätiges Unternehmen relevant werden könnten, von der Unternehmensgründung und der Ausarbeitung von Handelsverträgen, über das Joint Venture und die Akquisition (M&A) bis hin zur grenzübergreifenden Verschmelzung (Cross Border Merger) oder auch eine Börsennotierung. Der Schutz von geistigem Eigentum, Arbeitsrecht, Aus- und Weiterbildung und zahlreiche andere Aspekte gehören selbstverständlich auch zu unseren Beratungsleistungen. Auch bieten wir Beratung im Bereich Familien- und Erbrecht an.
Zusammen mit unseren umfassendem Netzwerk von Steuerberatern, Immobilienmaklern und Finanzberatern können wir umfassend in nahezu allen wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten beraten.
Unsere besondere Erfahrung bei der Beratung von deutschen und anderen internationalen Gesellschaften in Großbritannien bedeutet, dass wir Ihre speziellen Bedürfnisse verstehen und gezielt darauf eingehen können. Dabei sind wir stets bestrebt, für unsere Mandanten die optimale Lösung innerhalb des vorhandenen Budgets und Zeitrahmens zu finden. Inbesondere ist es die persönliche, partnernahe und stets offen überschaubare Beratung und Dienstleistungserbringung durch unsere Kanzlei, die von unseren Mandanten sehr geschätzt wird und die dazu geführt hat, dass wir auch viele Großunternehmen aus dem deutschsprachigen Raum seit vielen Jahren zu unserem Mandantenstamm zählen können.
Falls Sie erwägen sollten, in Großbritannien zu investieren oder geschäftlich tätig zu werden, oder eine anderweitige Wahrnehmung und Umsetzung Ihrer Interessen in Großbritannien beabsichtigen, wären wir gerne bereit, Ihre Pläne bei einem ersten unverbindlichen und für Sie kostenlosen Gespräch mit Ihnen zu erörtern.
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| Für weitere Informationen über das umfassende Beratungsangebot von GRM erhalten Sie von unserem Partner und Rechtsanwalt Herrn Jan Hoppe: |
| j.hoppe@grm.co.uk |
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